Alte Werft Flensburg

Flensburg

Projektzeitraum
2009

Auftraggeber
Stadt Flensburg

 

Alte Werft Flensburg – Denkmalwert und Nachnutzung

Für das Areal der Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft, ehemals Flensburger Schiffsbau Gesellschaft, wurden neue Nutzungsmöglichkeiten diskutiert, weil Grundstückszuschnitt und die Beschaffenheit der historischen Gebäude der heutigen Tätigkeit der FFG, nämlich der Wartung und Instandsetzung von Militärfahrzeugen, nicht mehr gut entsprechen. Zudem behindert die Abgeschlossenheit des direkt an den Flensburger Hafen angrenzenden Geländes die städtebauliche Entwicklung des umgebenden Stadtteils Neustadt in Richtung Förde. Wesentliche Teile des historischen Gebäudebestands sind als Kulturdenkmale in das Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein eingetragen und haben dementsprechend auch Eingang in die Denkmaltopographie der Stadt Flensburg gefunden.

Ziel des Kurzgutachtens war es, zunächst die Unterschutzstellung zu kommentieren und eine Einordnung des Denkmalbestands vorzunehmen. Außerdem sollte der Nachweis geführt werden, dass neue Nutzungen auf dem Areal und die Erhaltung wesentlicher Bestandteile der Denkmalsubstanz keine gegensätzlichen Forderungen sein müssen, sondern durchaus miteinander vereinbar sind. Die vorgelegten Ideenskizzen stellten dabei keine verbindlichen Festlegungen dar, sondern sollten als Anregungen für den zukünftigen Umgang mit dem Gelände dienen. Im Spektrum zwischen Verdichtung und partiellem Rückbau zur Gewinnung von Neubauflächen wurden differenzierte Entwicklungsszenarien erarbeitet, deren Realisierung auch in unterschiedlichen Zeitschritten und Flächenbegrenzungen vorgeschlagen wurde.