Schlösser Brühl

Bornheim

Projektzeitraum
2024

Auftraggeber
REA GmbH

Welterbe-Nominierung
1984

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Schlösser Brühl

Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung für Windenergieanlagen (WEA)

Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl sind seit 1984 als Kulturstätte in die UNESCO-Welterbeliste eingetragen. Schlösser und Parkanlagen gelten als herausragendes Rokoko-Ensemble und stellen zudem eine der bedeutendsten fürstlichen Residenzen des 18. Jahrhunderts dar. Im Genehmigungsverfahren für die Errichtung von sechs Windenergieanlagen (WEA) bei Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis waren Standorte für die projektierten WEA in ca. 5 bis 6 Kilometer Entfernung von den Schlössern ausgewiesen. Zur Klärung des Einflusses der geplanten Baumaßnahme auf die Welterbestätte wurde eine Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) in Auftrag gegeben.

Sowohl die Energiewende als auch der Schutz des Kulturerbes sind globale Herausforderungen mit dem Ziel, durch  eine verantwortliche Entwicklung die Rechte zukünftiger Generationen zu respektieren und für sie die Welt zu bewahren. Angesichts dieser Problematik steht die UNESCO vor der Aufgabe, die Entwicklung erneuerbarer Energien mit dem Schutz von Kulturerbestätten in Einklang zu bringen. Die UNESCO betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit von Dialog und Kommunikation, um ein besseres wechselseitiges Verständnis und einen konstruktiven Aushandlungsprozess zu ermöglichen.

Ziel der Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung war es daher, die konkreten Auswirkungen der Baumaßnahme vor dem Hintergrund eines von der Antragstellerin vorgelegten Visulisierungsgutachtens zu beurteilen.  In der Gesamtbewertung für alle betroffenen Attribute der Welterbestätte zeigte sich, dass die Errichtung der sechs WEA in der Rheinebene eine vernachlässigbare Veränderung darstellt, die nur geringfügig negative Auswirkungen auf die Welterbestätte hat. Nach sorgfältiger Prüfung aller Einflussfaktoren stand dem Bau der Windenergieanlagen in der bereits vielfältig durch Stromtrassen, Bahngleise und andere industrielle Einflüsse beanspruchten Landschaft somit nichts entgegen. Das Prüfergebnis würdigte auch die relativ große Entfernung des Windparks zur Welterbestätte und die nur unter bestimmten Bedingungen gegebene partielle Sichtbarkeit der WEA. Zudem wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei Windkraftanlagen um eine potentiell reversible Nutzung mit einem technisch bedingten Laufzeitende handelt.

 

Grenzen der Welterbestätte