Betonobjekte Dreieichpark

Offenbach am Main

Projektzeitraum
2025 – voraussichtlich 2026

Auftraggeber
Stadt Offenbach

Beratung
Prof. Dr.-Ing. Christoph Duppel,
Labor für Bauforschung, Hochschule RheinMain

Materialkunde
Kornelius Götz
denk.ma.digital, Meitingen

Gutachten zur denkmalgerechten Instandsetzung

Das Ensemble der sogenannten Betonobjekte im Dreieichpark in Offenbach am Main ist aus unbewehrtem Beton aufgeführt und besteht aus einem weit gespannten Bogenbauwerk, einem aufgeständerten Kuppelbau sowie einem flachgewölbten Deckensegment mit angeschlossenem Treppenlauf. Errichtet wurden die Bauwerke im Jahr 1879 als Exponate der zweiten Hessischen Landesgewerbeausstellung und demonstrierten die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten des damals noch jungen Baustoffs Beton.

Im Gegensatz zu den meisten Ausstellungsbauten wurden die Betonobjekte nach dem Ende der Gewerbeausstellung nicht abgebrochen und gelten heute als die ältesten erhaltenen unbewehrten Betonbauten in Deutschland. Aufgrund des Baualters und der Konstruktionsweise stellt das Ensemble ein einzigartiges technisches Kulturdenkmal von hoher geschichtlicher Bedeutung dar. Über die lange Standzeit erwies sich die unbewehrte Konstruktion als Fluch und Segen zugleich: Die fehlende Bewehrung verhinderte Korrosionsschäden, hatte jedoch auch statisch-konstruktive Schwächen. Im Laufe der Zeit haben sich die hieraus resultierenden Verformungen so weit verstärkt, dass die Standsicherheit einzelner Bauteile nicht mehr gewährleistet ist und akuter Sicherungsbedarf besteht.

Grundlage des Instandsetzungskonzepts ist eine umfassende Voruntersuchung mit Bauaufnahme unter Zuhilfenahme von zerstörungsfreien Untersuchungsmethoden durch die Hochschule RheinMain. Diese Grundlagenwurden durch restauratorische Erkundungen in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen ergänzt. So konnte ein denkmalgerechtes Instandsetzungskonzept entwickelt werden, das sich derzeit in der Umsetzung befindet.

Ziel aller Baumaßnahmen ist die fachgerechte Stabilisierung der Betonbauwerke sowie eine partielle Betoninstandsetzung. Dazu sind Abstütz- und Sicherungskonstruktion einzubringen. Alle Maßnahmen folgen dem Grundsatz: So wenig wie möglich und nur so viel wie zum langfristigen Erhalt notwendig einzugreifen. Sie  orientieren sich weiterhin an den denkmalpflegerischen Zielstellungen: zerstörungsarm, ablesbar und reversibel.